Information für Privatpatienten,
in Deutschland gibt es keine amtliche Gebührenordnung für Honorare bei Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Anders als bei Ärzten, Zahnärzten oder Anwälten müssen wir unsere Preise mit Ihnen vor Beginn der Therapie vereinbaren.
Private Krankenversicherungen versuchen oft, die Preise für Heilmittel zu senken, indem sie behaupten, wir Therapeuten würden zu hohe Preise berechnen. Das ist jedoch nicht wahr.
Unsere Preise basieren auf Faktoren wie Behandlungsdauer, Ausbildung und Berufserfahrung der Therapeuten. Es gibt Spezialisten, die schneller Ergebnisse erzielen als andere. Auch der verfügbare Raum, die zeitliche Verfügbarkeit und die Flexibilität der Therapeuten spielen eine Rolle. Diese Unterschiede berücksichtigen die privaten Krankenversicherungen jedoch oft nicht.
Unsere Honorare sind transparent und basieren auf der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapie), die seit 2007 eine Übersicht über die gängigen Preise in Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen bietet. Die GebüTh ist bundesweit gültig, ähnlich wie die Gebührenordnungen für Ärzte. Sie legt allgemeine Grundsätze für transparente Vertragsbedingungen zwischen Patienten und Therapeuten fest und ist für alle Patienten einsehbar. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.
Ihr Praxisteam für Logopädie am Alten Markt wünscht Ihnen eine erfolgreiche Therapie.
PS: Sollten Sie Probleme mit der Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung haben, finden Sie Musterschreiben für Widersprüche und Gerichtsurteile unter (https://www.privatpreise.de). Dort wird bestätigt, dass Privatpatienten oft ein Recht auf Kostenerstattung haben.